I . Name, Sitz und Zweck

  1. Unter dem Namen "Schachklub Entlebuch" (SKE) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
    ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

  2. Der Sitz befindet sich am Wohnsitz des Präsidenten.

  3. Der Schachklub Entlebuch bezweckt die Pflege des Schachspiels, veranstaltet
    regelmässige Zusammenkünfte an bestimmten Wochentagen sowie Turniere und
    Wettkämpfe und führt Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene durch.

I I . Mitgliedschaft und Beiträge

  1. a) Jeder Schachfreund kann Mitglied des Schachklubs Entlebuch werden. Zur Aufnahme
    ist die Anmeldung beim Präsidenten mit Angabe der genauen Adresse erforderlich.
    b) Der Eintritt ist frei.
    c) Die Mittel des Vereins setzen sich aus Beiträgen der Mitglieder, aus freiwilligen
    Zuschüssen und aus den Erträgen des Vermögens zusammen.
    d) Die Beiträge werden an der ordentlichen Generalversammlung festgesetzt. Sie können
    bei besonderen Umständen vom Vorstand ermässigt oder ganz erlassen werden.

  2. Mitglieder
    a) Aktivmitglieder sind Mitglieder, die als solche eingeschrieben sind. Jugendliche bis
    und mit dem vollendeten 16. Altersjahr bzw. 20. Altersjahr gelten als Schüler- bzw. als
    Juniorenmitglieder.
    b) Die Ehrenmitgliedschaft kann jedem Schachfreund, der sich besondere Dienste um
    den Schachklub Entlebuch oder um die Entwicklung des Schachs im Allgemeinen
    erworben hat, durch die Generalversammlung erteilt werden. Ehrenmitglieder sind vom
    Mitgliederbeitrag befreit.

  3. Gönner
    Gönner unterstützen den Verein. Der Vorstand kann sie zu Veranstaltungen einladen.

  4. Jedes Mitglied kann auf Ende eines Vereinsjahres aus dem Schachklub Entlebuch
    austreten. Es hat seinen Austritt dem Vorstand mitzuteilen.

  5. Ein Mitglied wird durch den Vorstand aus dem Schachklub Entlebuch ausgeschlossen:
    a) wenn es gegen die Bestimmungen der Statuten verstösst.
    b) wenn es sich den Vereinsbeschlüssen nicht fügt.

  6. Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht, Gäste in den Klub einzuführen.

I I I . Organisation

  1. Die Organe des Klubs sind:
    a) die Generalversammlung
    b) der Vorstand
    c) die Rechnungsrevisoren

  2. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich in den ersten zwei Monaten des
    Kalenderjahres statt, welches auch das Geschäftsjahr des Vereins ist.
    Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
    a) Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidenten
    b) Entgegennahme des Jahresberichts des Spielleiters bzw. der Spielleiter
    c ) Entgegennahme des Jahresberichts des Jugendschachleiters
    d) Entgegennahme des Kassaberichts
    e) Entgegennahme des Revisorenberichts
    f) Déchargeerteilung
    g) Beschlussfassung über Mitgliederaufnahmen
    h ) Wahl des Präsidenten und mindestens zwei weiterer Vorstandsmitglieder
    i) Wahl der Rechnungsrevisoren
    k) Festlegung des Mitgliederbeitrages
    l) Beschlussfassung über Jahresprogramm
    m) eventuelle Anträge
    n) Varia

  3. Der Vorstand ist berechtigt und auf Verlangen von 1/5 der Mitglieder verpflichtet, eine
    ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen.

  4. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus dem
    Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Aktuar, dem Spielleiter bzw. den
    Spielleitern, dem Jugendschachleiter, dem Materialverwalter und dem Webmaster. Die
    Mitglieder des Vorstandes können gleichzeitig mehrere Funktionen ausüben. Der
    Vorstand konstituiert sich – mit Ausnahme des Präsidenten - selbst.

  5. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, oder wenn es ein
    Vorstandsmitglied verlangt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte
    seiner Mitglieder anwesend sind. Es steht ihm das Recht zu, Ausschüsse unter seiner
    Verantwortung zur Erledigung ausserordentlicher Geschäfte zu ernennen. Er verfügt über
    einen Kredit von Fr. 1’000.--.

  6. Der Vorstand besorgt:
    a) die Erledigung der laufenden Geschäfte
    b) die Vorbereitung der Traktanden für die ordentliche und ausserordentliche
    Generalversammlung
    c) die Genehmigung des Generalversammlungsprotokolls innert Monatsfrist mit
    anschliessender Zustellung an alle Vereinsmitglieder
    d) den Vollzug der Klubbeschlüsse
    e) die Vorbereitung und Durchführung der Turniere und sonstigen Klubanlässe
    f) die Regelung der Zeichnungsberechtigung

  7. Der Präsident leitet den Klub in administrativer Hinsicht. Er vertritt den Klub nach aussen
    und hat den Vorsitz an den Versammlungen und im Vorstand.

  8. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten, wenn dieser verhindert ist.

  9. Der Kassier verwaltet die Kasse und besorgt die finanziellen Angelegenheiten des Klubs.
    Er führt ein Mitgliederverzeichnis.

  10. Der Aktuar führt an den Versammlungen sowie Vorstandssitzungen das Protokoll
    und erledigt zusammen mit dem Präsidenten die Korrespondenz.

  11. Die Spielleitung organisiert den Spielbetrieb. Zum Kompetenzbereich gehört auch die
    Leitung der Turniere und die Ausarbeitung der Turniereglemente, welche von der
    Generalversammlung genehmigt werden. Streitfälle aus Wettkampfpartien entscheidet
    die Spielleitung endgültig.

  12. Der Jugendschachleiter betreut den Spiel- und Turnierbetrieb der Schüler und Junioren.

  13. Der Materialverwalter ist für die Betreuung des Materials zuständig.

  14. Der Webmaster betreut die Homepage.

  15. Die Rechnungsrevisoren werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie prüfen die
    Buchungen, Belege und Kassenbestände sowie deren Übereinstimmung und legen der
    Generalversammlung einen Revisorenbericht vor.

I V . Abstimmungen und Wahlen

  1. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden; bei
    Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid.

  2. Die Vorstandsmitglieder werden in offener Wahl gewählt.

V . Spielordnung

  1. Als Spielregeln gelten die für die schweizerischen Schachturniere festgelegten
    Bestimmungen der FIDE (Weltschachbund).

V I . Schlussbestimmungen

  1. Die Statuten können von der Generalversammlung abgeändert werden, sofern 2/3 der
    Anwesenden es verlangen.
  2. Zur Auflösung des Klubs bedarf es der Zustimmung 2/3 sämtlicher Mitglieder.
  3. Das Klubmaterial geht an einen neu zu gründenden Klub und wird bis zur Neugründung
    beim Innerschweizer Schachverband (ISV) deponiert.
  4. Die Statuten treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die bisherige Fassung. Das Original
    befindet sich beim Präsidenten.

Statuten wurden beschlossen in Schüpfheim, 16. Februar 2008